In dieser Serie stellen wir regelmäßig wichtige Begriffe aus den Bereichen Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge vor: Wissenswertes zur Einschätzung von Hochwassern, zum Wiederaufbau und zur Hochwasserhilfe. Heute geht es um das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes des Jahres 2005: www.bmub.bund.de/N4395/
Hintergrund: Woher kommt das Gesetz?
Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist eine direkte Antwort der Bundesregierung auf das Elbehochwasser im August 2002. Die länderübergreifende Hochwasserkatastrophe mit 21 Todesopfern und Sachschäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro hatte zur Folge, dass Bund, Länder und Kommunen über die bundesweite Regelung des Hochwasserschutzes verhandelten, der bis dahin in völlig unterschiedlich formulierten Landeswassergesetzen festgelegt war. Im Rahmen einer Konferenz zum vorbeugenden Hochwasserschutz im September 2002 wurde ein 5-Punkte-Programm beschlossen. Das Hochwasserschutzgesetz ist der Eckpfeiler dieses Programms und soll die Weichen stellen für einen bundesweit verbesserten Hochwasserschutz.
Inhalt: Was besagt das Gesetz?
Konkret ändert das Hochwasserschutzgesetz als Artikelgesetz bestehende Bundesvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sowie weiterer Bundesgesetze. Mit dem Ziel, Flüssen mehr Raum zu geben und natürliche Rückhalteflächen für Hochwasser bereitzustellen, legt es fest, dass die Länder Überschwemmungsgebiete ausweisen, natürliche Auen und Retentionsflächen wiederherstellen und Neubaugebiete sowie den Ackerbau in diesen Bereichen beschränken. Außerdem sollen bestehende Hochwasserschutzpläne auf der Basis erstmalig formulierter länderübergreifender Flussgebiete überarbeitet werden. Zugunsten der Bürgerinnen und Bürger wird weiter festgelegt, dass die Länder und Kommunen über die Hochwasserschutzmaßnahmen informieren und Bürger in die Beschlussfindung integrieren.
Kompromiss: Wie kam das Gesetz zustande?
Ein vom zuständigen Referat des Bundesumweltministeriums vorgelegter Gesetzesentwurf wurde vor der Verabschiedung durch das Bundeskabinett im März 2004 intensiv von den betroffenen Bundesressorts, von Landesbeauftragten, Vertretern von Industrie-, Bauern- und Naturschutzverbänden diskutiert. Die Länder machten deutlich, dass sie die Gesetzgebung für nicht notwendig erachteten, während Industrie- und Bauernverbände die geplanten Beschränkungen im Bau und Landbau gegenüber den Naturschutzinteressen abzumildern versuchten. Im weiteren Vorgehen lehnte der Bundesrat eine Zustimmung zum Gesetzesentwurf ab und schaltete aufgrund massiver Bedenken zur grundsätzlichen Notwendigkeit und Umsetzbarkeit den Vermittlungsausschuss ein. Die daraus resultierenden Kompromissregelungen des im Frühjahr 2005 angenommenen Gesetzes entschärften entscheidende Passagen und Formulierungen, zum Beispiel zur Beschränkung des Siedlungs- und Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten.
Signifikanz: Welchen Einfluss hat das Gesetz?
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gab es laut Bundesumweltministerium weitreichenden Zuspruch aus den Landeswasserbehörden, von Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürgern, die die klaren Regelungen zum Hochwasserschutz auf Bundesebene begrüßten. Experten bemängelten indes, dass die durch den Vermittlungsausschuss geschwächten Formulierungen des Gesetzes in der konkreten Praxis nicht die gewünschte Wirkung entfalten würden. Es fehle an Verbindlichkeiten für Länder und Kommunen, den gesetzlichen Handlungsauftrag tatsächlich fristgerecht umzusetzen, da diese bei Nichteinhaltung der Fristen, bspw. zur Ausweisung von Retentionsflächen, keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten hätten. Außerdem fehle es dem Gesetz an konkreten Handlungsanweisungen für Länder und Kommunen zur Umsetzung der Richtlinien. Dementsprechend schlussfolgerten nicht wenige Experten, dass eben dieses Zukurzkommen des Gesetzes mit dem Sommerhochwasser an der Elbe 2013 schmerzlich deutlich wurde: Die erneute Flut kam schlichtweg einige Jahre zu früh für das veränderte Gesetz.
Quellen:
Im Rahmen der Howafo Forschung durchgeführte Experteninterviews mit Experten des Hochwasserschutzes und der Verwaltung
Jekel, H. (2005). Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. ZUR 2005, 393.
Kotulla, M. (2005). Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. NVwZ 2006, 129.
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